Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab, d. h., Sie zahlen das fällige Honorar direkt an mich. Mehrwertsteuer fällt nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes nicht an.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bislang üblicherweise nicht. Sie erhalten als Selbstzahler von mir eine Rechnung, die Sie bei mir in der Praxis direkt per
EC-Kartenzahlung oder im Nachgang durch Überweisung begleichen können.
Als Privat- oder Zusatzversicherte(r) sowie bei Beihilfeberechtigung erstattet Ihre Versicherung oder der zuständige Beihilfeträger je nach Tarif einen Teil der Kosten. Sie erhalten in diesem Fall
eine Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zur Beantragung einer Kostenübernahme.